Leinenbefreiung Hamburg

In ganz Hamburg gilt grundsätzlich die Anleinpflicht für Hunde. Darüber hinaus sind alle Hamburger Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihren Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Anmeldung im Hunderegister vorzunehmen.

Das Hundegesetz ist am 1. April 2006 in Kraft getreten. Seit dem 1. Januar 2007 sind alle Hamburger Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihren Hund mit einem Mikrochip fälschungssicher kennzeichnen zu lassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Anmeldung im Hunderegister vorzunehmen.

Heika Schröter ist Behördlich anerkannte Sachverständige ( Erteilung der Befreiung von der Anleinpflicht nach erfolgreichem Absolvieren der Gehorsamprüfung) Sie müssen hier keine Angst vor Prüfungen haben. Wir bereiten Sie und Ihren Hund optimal auf die Leinenbefreiung vor.

 

Bei der Leinenbefreiung wird Folgendes geprüft:

  • Sitz, Platz, Steh, Bleib
  • Der zuverlässige Rückruf
  • Gehen an lockerer Leine
  • Begegnungen mit Joggern, Radfahrern, Kindern, anderen Tieren

Diese Hilfsmittel dürfen in der Prüfung verwendet werden:

  • Leckerlis oder Spielzeug als Belohnung, ebenso sind Hör-und Sichtzeichen erlaubt
  • Festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp, Halti oder Brustgeschirr
    ( nicht mit Zugwirkung unter den Achseln )
  • Leine
  • Pfeife

Diese Unterlagen bringen Sie bitte zur Prüfung mit:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Heimtier- oder Impfausweis des zu prüfenden Hundes mit eingetragener Chipnummer
  • Haftpflicht-Versicherungsnachweis
  • Anmeldebescheinigung

Preise: pro Person /Hund 25,-- Euro + 27,-- Euro für den Ausweis Leinenbefreiung (seit 01.01.2024 )

Unter www.hundegesetz.hamburg.dekönne Sie die wichtigsten Informationen nachlesen. Ebenfalls gilt in ganz Hamburg die allgemeine Anleinpflicht (Ausnahme: Sie haben eine Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht erhalten). Damit Ihr trotzdem Hund unangeleint toben kann, wurden in den Bezirken Freilaufflächen- auch Hundeauslaufzonen genannt - eingerichtet.

 

Regelungen für gefährliche Hunde

Für gefährliche Hunde gelten besondere Vorschriften. Zu den gefährlichen Hunden zählen neben individuell auffällig gewordenen Hunden bestimmte Hunderassen:

  • Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und Mischlinge mit diesen Rassen gelten immer als gefährliche Hunde.
  • Hunde der Rassen Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler und entsprechende Mischlinge gelten ebenfalls als gefährlich; Freistellungen sind jedoch möglich, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat.

Vorschriften für Bullterrier und Rottweiler

  • Freistellungen für Bullterrier und Bullterriermischlinge, die nach der alten Hamburger Hundeverordnung (vor dem 1. April 2006) erteilt worden sind, gelten weiter.
  • Rottweiler und Rottweilermischlinge müssen seit 1. April 2006 mit Maulkorb und Leine geführt werden, solange für den Hund keine Freistellung von der Erlaubnispflicht vorliegt. Freistellungen sind möglich, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat. Darüber hinaus müssen diese Hunde unverzüglich beim zuständigen Verbraucherschutzamt angemeldet werden.