Der Hundeführer führt seinen Hund mit lockerer Leine bzw. in Freifolge ( ohne Leine ) an der linken Seite, in begründeten Ausnahmefällen rechts. Der Hund soll Richtungsänderungen und Wendungen
bereitwillig annehmen. Zu vermeiden sind vorpreschen, zurückbleiben, nach der Seite ausbrechen oder zerren an der Leine, das Stehenbleiben ( verweigern ) oder Verbellen anderer Personen und
Hunde.
Hör-und /oder Sichtzeichen dürfen beim Angehen, bei Richtungsänderungen und Wendungen benutzt werden. Für die 5 Übungen der Gehorsamkeitsprüfung müssen 70 von 100 Punkten erreicht werden. Wird
eine der 5 Übungen als nicht bestanden gewertet ( weniger als die Hälfte der Punktzahl ), kann diese Übung innerhalb von 4 Wochen wiederholt werden. ( Nachprüfung ).
Bei aggressiven Verhalten des Hundes bei der Gehorsamsprüfung, gilt diese Prüfung als "nicht bestanden" auch wenn die erforderliche Punktzahl erreicht wurde. Der Einsatz von Hilfsmitteln ist
erlaubt. Die Verwendung von Leckerli ist nur nach abgeschlossener Übung erlaubt. Gelegentliche verbale und taktile Kommunikation mit dem Hund ist erlaubt. Angesichts der Tatsache , daß durch
Zucht- bzw. Haltungsfolgen viele Hunde über kein oder nur spärliches Bauchfell verfügen, kann der Hund bei Ablegeübungen bei entsprechender Witterung auf einer Decke abgelegt werden.
Die BGVP wird von einem Prüfungsleiter und einem weiteren BGVP-Richter abgenommen. Die Richter dürfen nicht an der Ausbildung der zu prüfenden Hunde beteiligt gewesen sein.
Die Prüfung besteht aus 3 Teilen. Der Gehorsamkeitsprüfung, dem Verkehrsteil und der Sachkundeprüfung. In unseren Kursen bereiten wir sie optimal auf die BH nach VDH vor. Bitte sprechen Sie uns
an.
Termin: Nach Absprache
Weitere Termine auf Anfrage unter 04101/43693