§ 1 Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vorgesehenen Vordruck. Ein Vertrag kommt mit der unterzeichneten Anmeldung und Annahme durch die Hundeschule Halstenbek-Rellingen zustande. Bei
minderjährigen Teilnehmern ist die Erlaubnis und Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
§ 2 Teilnahme
Alle teilnehmenden Hunde müssen einen gültigen Impfschutz aufweisen, dieses ist durch Vorlage des gültigen Impfausweises beim ersten Training nachzuweisen. Alle teilnehmenden Hunde müssen gesund
sein und dürfen keine ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall haben (z.B. Flöhe). Es hat eine regelmäßige Entwurmung zu erfolgen. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige
Haftpflichtversicherung bestehen, welche der Hundeschule Halstenbek-Rellingen bei der Anmeldung vorzulegen ist. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Den Anweisungen der Trainer
ist stets Folge zu leisten..
Der Einsatz von jeglicher Art an Kettenhalsbändern, Würgern, Stachelwürgern, Erziehungsgeschirren sowie Elektrohalsbändern/Tele-Takt sind nach dem Tierschutzgesetz verboten und auch in der
Hundeschule strengstens untersagt.
§ 3 Training/Kurse
Das Training findet bei jeder Wetterlage statt, außer es besteht Gefahr für Halter und Hund. Alle Trainer sind, egal welches Wetter draußen tobt, immer für Sie da. In den Kursstunden ist festes
Schuhwerk zu tragen, die Leine und das Halsband sind auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
Die teilnehmenden Hunde sollten niemals direkt vor dem Training gefüttert werden, dies könnte zu einer lebensbedrohlichen Magendrehung führen. Des Weiteren sollten die Hunde vor dem Training die
Möglichkeit haben, sich zu lösen.
§ 4 Pünktlichkeit / Absagen
Die Kurszeiten sind generell einzuhalten. Alle Teilnehmer sollten pünktlich sein, damit eine Störung des Trainingsablaufs unterbleibt.
Sollten Teilnehmer an einem Kurs nicht teilnehmen können, so wird um rechtzeitige Absage gebeten. Es wird versucht, ein Ersatztermin zu vereinbaren – was nur 1 x möglich ist. Eine Rückzahlung der
Kursgebühr erfolgt nicht.
Die Hundeschule Halstenbek-Rellingen behält sich vor, in dringenden Fällen (z.B. Krankheit des Trainers) Kurseinheiten abzusagen. In diesen Fällen wird die jeweilige Kurseinheit nachgeholt und
ein Ersatztermin vereinbart.
Zur Vermeidung von Trainingslücken ist eine regelmäßige Teilnahme am Training erforderlich.
§ 5 Ausschluss einer Erfolgsgarantie
Die Hundeschule Halstenbek-Rellingen übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Rahmen des Unterrichts vermittelnden Inhalte. Der Erfolg hängt in erster Linie vom teilnehmenden Hundeführer und
von dem teilnehmenden Hund ab.
§ 6 Zahlung
Die Kurse sind Monatskurse. Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt immer am 1. Übungstag im Monat in Bar an den Trainer der jeweiligen Gruppe. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
§ 7 Kündigung
Der / die Teilnehmer(in) kann mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen vor Beginn des nächsten Monats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Rückzahlung des laufenden Monats erfolgt
nicht.
§ 8 Platzordnung
Die Teilnehmer verpflichten sich, die an der Hundeschule geltende Platzordnung zu beachten. Die Anweisungen der Trainer bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen und etwaigen Vertretern sind zu befolgen.
Teilnehmer die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von dem Unterricht ausgeschlossen werden.
§ 9 Platzordnung
Jede Teilnahme am Training erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Dies gilt auch für Training außerhalb des Übungsplatzes. Die Hundeschule Halstenbek-Rellingen haftet nur
für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der/ die Teilnehmer(in) haftet für die von sich oder seinem/ihrem mitgebrachten Hund verursachten Schäden allein,
auch gegenüber Dritten. Alle Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
§ 10 Bild- und Tonmaterial
Der/die Teilnehmer(in) erklärt sich damit einverstanden, dass die Hundeschule Halstenbek-Rellingen alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit den Kurseinheiten erstellt wurden, für
Werbezwecke (z. B. Homepage, Flyer, soziale Netzwerke…), PR-Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung nutzen und verwenden darf.
Diese Zustimmung kann von jedem Teilnehmer schriftlich widerrufen werden. Sollten die Teilnehmer selbst Bild- und Tonaufnahmen im Zusammenhang mit den Kursen der Hundeschule erstellen, dürfen
diese ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Hundeschule Halstenbek-Rellingen nur für private Zwecke der Teilnehmer verwendet werden. Eine Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der
Hundeschule Halstenbek-Rellingen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Nebenabreden und Änderung vorstehender Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind durch die Hundeschule zu bestätigen. Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit
einzelner zuvor genannter Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen.
§ 12 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Pinneberg.